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Liste der notdienstmachenden Zahnärzte
Seit 01. Juli 2019 umfasst der kassenärztliche Wochenend- und Feiertagsdienst ausschließlich die Zeit zwischen 8:00 Uhr und 14:00 Uhr.
Ordinationsbetrieb ist von 09:00 bis 11:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450, in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19:00 bis 07:00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
Die aktuellen Empfehlungen, Ordinationen ausschließlich nach telefonischer Rücksprache aufzusuchen, betreffen auch den Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Feiertagen.
Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit §2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis.