Wohnbauförderung

Künftig spielt auch der Klimaschutz eine wichtige Rolle und zwar soll künftig nach der Punkteanzahl des bei der NÖ Wohnbauförderung vorzulegenden Energieausweises gefördert werden.

Folgende Voraussetzungen müssen für die neue Wohnbauförderung gegeben sein: 

  • Errichtung eines Neubaues
  • Vorlage der Baubewilligung
  • Vorlage einer Kopie des Energieausweises 
  • Vorlage der Zusicherung der Wohnbauförderung des Landes NÖ 
  • Die Erledigung fällt gemäß § 38 Abs. 1 Z. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000-12, in den Wirkungsbereich des Bürgermeisters.
  • Förderhöhe: pro Punkt beim Energieausweis soll ein nicht rückzahlbarer Beitrag von 10,00 Euro als Förderung gewährt werden. 
  • Die Auszahlung erfolgt nach Abgabe der Fertigstellungsmeldung und mit erfolgter Fertigstellung des Außenputzes samt Wärmeisolierung. 
  • Voraussetzung ist, dass bisher keine Wohnbauförderung und kein Siedlerdarlehen der Gemeinde Gaming gewährt wurden. 
  • Sollte eine alte Wohnbauförderung des Landes NÖ gewährt worden sein, ist trotzdem ein Energieausweis der Gemeinde vorzulegen.
     

Zuständig

Formulare