Facharbeiterförderung

FACHARBEITERFÖRDERUNG (Lehrlingsförderung)

Voraussetzungen:
> Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Gaming (Bundeswählerevidenz)
> Abgeschlossene Lehrzeit in einem Lehrbetrieb
> Anschließend bestandene Gesellen- od. Facharbeiterprüfung
> Gewährung der Förderung nur für den 1. Lehrberuf

 Vorzulegende Unterlagen:
> Kopie des Lehrvertrages
> Kopie des Prüfungszeugnisses  (Lehrbrief, Facharbeiterbrief) 

Höhe bzw. Art der Förderung:
> Einmalige Auszahlung von € 150,00 in Gamingtaler sowie eine Saisonkarte für das
    Ötscherland Freibad für das kommende Jahr (unübertragbar)

Ablauf:
> Mündliches oder schriftliches Ansuchen mit vorgenannten Unterlagen im
    Gemeindesekretariat abgeben – letzter Abgabetermin ist immer der 31. Jänner
    (Anträge, die später einlangen, werden im darauf folgenden Jahr berücksichtigt).
> Der Antrag kann bis zu 3 Jahre nach Ablegung der Facharbeiterprüfung eingereicht
    werden. Die Förderung wird dann nach den geltenden Richtlinien zum Zeitpunkt der
    Einreichung behandelt.
> Nach der Genehmigung durch den Bürgermeister (lt. § 38 Abs.1 Z.1) erfolgt in einem
    feierlichen Rahmen die Übergabe.

Zuständigkeiten