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FACHARBEITERFÖRDERUNG (Lehrlingsförderung)
Voraussetzungen:> Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Gaming (Bundeswählerevidenz)> Abgeschlossene Lehrzeit in einem Lehrbetrieb> Anschließend bestandene Gesellen- od. Facharbeiterprüfung> Gewährung der Förderung nur für den 1. Lehrberuf
Vorzulegende Unterlagen:> Kopie des Lehrvertrages> Kopie des Prüfungszeugnisses (Lehrbrief, Facharbeiterbrief)
Höhe bzw. Art der Förderung:> Einmalige Auszahlung von € 150,00 in Gamingtaler sowie eine Saisonkarte für das Ötscherland Freibad für das kommende Jahr (unübertragbar)
Ablauf:> Mündliches oder schriftliches Ansuchen mit vorgenannten Unterlagen im Gemeindesekretariat abgeben – letzter Abgabetermin ist immer der 31. Jänner (Anträge, die später einlangen, werden im darauf folgenden Jahr berücksichtigt).> Der Antrag kann bis zu 3 Jahre nach Ablegung der Facharbeiterprüfung eingereicht werden. Die Förderung wird dann nach den geltenden Richtlinien zum Zeitpunkt der Einreichung behandelt.> Nach der Genehmigung durch den Bürgermeister (lt. § 38 Abs.1 Z.1) erfolgt in einem feierlichen Rahmen die Übergabe.