Personalausweis

Eine Personalausweis-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:    

  • Alter Personalausweis ist abgelaufen   
  • Namensänderung (Heirat)   
  • Eintragung eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur   
  • Verlust oder Diebstahl   
  • Personalausweis gibt die Identität nicht wieder

Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Personalausweises ist die österreichische Staatsbürgerschaft.

Bei Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.

Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig . Danach muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden (Verlängerungen und nachträgliche Eintragungen sind nicht möglich).

Im Zuge einer Neuausstellung ist das alte Dokument zur Entwertung vorzulegen.

Kosten: € 61,50

Die Marktgemeinde Gaming nimmt Antragstellungen entgegen und leitet diese an die zuständige Passbehörde weiter.

Der Personalausweis wird innerhalb von ca. fünf Arbeitstagen per Post an die angegebene Adresse (z.B. Wohnung, Arbeitsstätte, Passbehörde) zugestellt.

Bei Antragstellung über die Gemeinde muss mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden.

Alle Informationen zu erforderlichen Unterlagen, Voraussetzungen und ausstellende Behörden sind unter dem Link Personalausweis/Neuausstellung ersichtlich.

Zuständig