Meldeangelegenheiten

Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, sich bei einer Wohnsitzänderung innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anzumelden und von der alten Adresse abzumelden. Eine Ummeldung aufgrund einer Namens- oder Staatsbürgerschaftsänderung ist innerhalb von drei Monaten bei der Meldebehörde vorzunehmen.

Der neue Meldezettel

Der Meldezettel hat als Dokument ausgedient. Nur die Bezeichnung „Meldezettel“ bleibt für das Antragsformular erhalten. Die eingetragenen Daten (Namen, Geburtsort usw.) werden dann im Meldeservice in das Zentralmelderegister (ZMR) eingegeben. Die ordnungsgemäße Anmeldung wird umgehend mit einem Ausdruck aus dem ZMR bestätigt.

Der Meldezettel liegt gratis in allen Magistratischen Bezirksämtern, dem Bürgerdienst, den Kundendienstzentren von Wiener Wohnen, den Kundendienstzentren der MA 20 - Fremdenrechtliche Angelegenheiten und den Standesämtern auf. Er kann aber auch – wie bisher – in Trafiken kostenpflichtig bezogen werden.

Auch hier kann der neue Meldezettel gleich angesehen und ausgedruckt werden. Bitte immer auch die Rückseite mit ausdrucken!
 
Wenn Sie einen neuen Hauptwohnsitz anmelden möchten, kann Ihr alter Hauptwohnsitz von der Meldebehörde gleich mit abgemeldet oder in einen Nebenwohnsitz umgemeldet werden.

Achtung:
In folgenden Fällen ist eine Neuanmeldung bzw. Anmeldung nicht notwendig:

  • Wenn Ihre Unterkunftgeber/innen oder die Hausverwaltung wechseln
  • Wenn Sie UN-Angehörige/r oder Diplomat/in sind (und den entsprechenden Lichtbildausweis besitzen)

In folgenden Fällen ist eine Neuanmeldung bzw. Anmeldung nicht notwendig, wenn Sie bereits eine aufrechte Meldung in Österreich besitzen:

  • Wenn Sie nicht länger als zwei Monate bei Verwandten oder Freunden wohnen
  • Wenn Sie vorübergehend im Krankenhaus oder Pflegeheim sind  

 
Notwendige Unterlagen:

  • Antragsformular (Meldezettel, vollständig ausgefüllt und - bei Mietwohnungen - von dem/der Unterkunftgeber/in unterschrieben).
  • Reisepass oder Personalausweis (oder anderer amtlicher Ausweis, z.B. Führerschein, und zusätzlich Staatsbürgerschaftsurkunde)
  • Geburtsurkunde
  • Wer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt, muss alle Dokumente vorlegen, aus denen Identität, Geburtsort und Staatsangehörigkeit hervorgehen, also hauptsächlich Reisedokumente.

  • Ausländische Mitbürger/innen:

    • Reisepass oder Asylausweis

  • Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades bzw. der Standesbezeichnung Ingenieur:

    • Verleihungsurkunde
    • Eintragbare akademische Grade

  • Soll Ihr früherer Hauptwohnsitz als Nebenwohnsitz umgemeldet werden:

    • Antragsformular (Meldezettel, vollständig ausgefüllt und - bei Mietwohnungen - von dem/der Unterkunftgeber/in unterschrieben) für diesen Wohnsitz vollständig ausgefüllt

Zuständig

Formulare