Facharbeiterförderung

FACHARBEITERFÖRDERUNG

(Lehrlingsförderung)

 

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Gaming (Bundeswählerevidenz)
  • Abgeschlossene Lehrzeit in einem Lehrbetrieb
  • Anschließend bestandene Gesellen- od. Facharbeiterprüfung
  • Gewährung der Förderung nur für den 1. Lehrberuf


Vorzulegende Unterlagen:

  • Kopie des Lehrvertrages
  • Kopie des Prüfungszeugnisses (Lehrbrief, Facharbeiterbrief)


Höhe bzw. Art der Förderung:

  • Einmalige Auszahlung von € 150,00 in Gamingtaler sowie eine Saisonkarte Freibad für das kommende Jahr (unübertragbar)

Ablauf:

  • Mündliches oder schriftliches Ansuchen mit vorgenannten Unterlagen bei der Gemeindekasse Gaming – letzter Abgabetermin ist immer der 31. Jänner (Anträge, die später einlangen, werden im darauf folgenden Jahr berücksichtigt).
  • Der Antrag kann bis zu 3 Jahre nach Ablegung der Facharbeiterprüfung eingereicht werden. Die Förderung wird dann nach den geltenden Richtlinien zum Zeitpunkt der Einreichung behandelt.
  • Nach der Genehmigung durch die Bürgermeisterin (lt. § 38 Abs.1 Z.1) werden alle Förderungswerber einmal jährlich (voraussichtlich im Rahmen des Empfanges der Marktgemeinde Gaming) zu einer feierlichen Übergabe eingeladen.

Zuständigkeiten