Eine Reisepass-Neuausstellung ist u.a. in folgenden Fällen notwendig:
• Reisepass entspricht nicht mehr den Einreisebestimmungen des Gastlandes
(z.B. Restgültigkeit)
• Reisepass ist abgelaufen
• Namensänderung (insbesondere bei Heirat)
• Reisepass gibt die Identität nicht wieder
• Verlust oder Diebstahl
Bei Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige unter 18 Jahren muss die Vertretungsbefugnis nachgewiesen werden, das Kind muss zur Identitätsfeststellung (ab der Geburt, daher auch ein Baby) anwesend sein.
Der Reisepass ist in der Regel zehn Jahre gültig. Danach muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Es ist nicht möglich, den Reisepass zu verlängern. Trotz Restgültigkeit des Reisepasses kann jederzeit ein neuer Reisepass beantragt werden.
ACHTUNG: Sollten Sie kurze Zeit nach der Heirat ins Ausland reisen wollen, muss bei Namensänderung ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Hochzeit bei der zuständigen Passbehörde.
Voraussetzungen: Voraussetzung für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft.
Zuständige Stelle: Die Passbehörde:
• Die Bezirkshauptmannschaft ◦In Leoben und Schwechat: die Gemeinde
• In Statutarstädten: der Magistrat ◦In Wien: die Magistratischen Bezirksämter
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann im Inland – unabhängig vom Wohnsitz – bei jeder Passbehörde gestellt werden.
Erfassung der Fingerabdrücke: Im Zuge der Passbeantragung werden bei Personen ab dem 12. Geburtstag mithilfe von elektronischen Fingerabdruckscannern die Fingerabdrücke erfasst. Der Scanner macht dabei Bilder von zwei Fingern (in der Regel von den Zeigefingern), die dann auf einem Chip im Pass gespeichert werden. Vor dem 12. Geburtstag werden die Fingerabdrücke nicht abgenommen ("Kinderpass"). Durch die Fingerabdrücke im Chip wird die Fälschungssicherheit erhöht und die eindeutige Zuordnung des Passes zu seiner Besitzerin/seinem Besitzer noch einfacher nachweisbar. Die Fingerabdrücke werden bei Antragstellung im Inland spätestens zwei Monate nach Versendung des Dokuments bzw. bei Antragstellung im Ausland spätestens vier Monate nach Versendung des Dokuments gelöscht, somit bleiben die Fingerabdrücke nur am Chip im Reisepass gespeichert.
ACHTUNG - ACHTUNG: Ab sofort ist eine Ausstellung des Reisepasses am Gemeindeamt Gaming wieder möglich! Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Gaming!
Erforderliche Unterlagen:
• Amtlicher Lichtbildausweis oder eine Identitätszeugin/einen Identitätszeugen
• Alter Reisepass
• Geburtsurkunde (kann verlangt werden)
• Nachweis der Staatsbürgerschaft
• Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten
Passbildkriterien (in Farbe)
• Eventuell Heiratsurkunde
• Eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades oder der
Standesbezeichnung IngenieurIn
Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen). Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen. Verlust/Diebstahl – Wurde der Reisepass gestohlen, wird eine inländische Diebstahlsanzeige benötigt. Bei Verlust ist die mündliche Bekanntgabe gegenüber der Passbehörde ausreichend.
Kosten: • Reisepass: € 75,90
• Expresspass: € 100,00
• Ein-Tages-Expresspass: € 220,00
Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, d.h. es sind keine weiteren Gebühren zu entrichten (z.B. für Beilagen).
ACHTUNG-ACHTUNG: Ab sofort ist eine Ausstellung des Reisepasses am Gemeindeamt Gaming wieder möglich! Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Gaming!
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