So funktioniert der "Handwerkerbonus":
• Einreichen können ausschließlich natürliche Personen, die an ihrem in Österreich gelegenen Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) eine Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung durchgeführt haben.
• Pro AntragstellerIn und Jahr kann für EIN Wohnobjekt (Haupt- oder Nebenwohnsitz) EIN Förderungsantrag gestellt werden. Wird das Förderungsbudget vor Ende der Einreichfrist vollständig ausgeschöpft, wird die Aktion beendet und eine Antragstellung bzw. Auszahlung weiterer Förderungen ist nicht mehr möglich.
• Gefördert werden ausschließlich Arbeitsleistungen von Handwerkern und befugten Unternehmen in privaten Haushalten. Der Leistungszeitraum und das Datum der eingereichten Endrechnungen müssen im Zeitraum 01.06.2016 bis 31.12.2017 liegen. Wenn keine Fördermittel für das Jahr 2017 zur Verfügung stehen, müssen die Arbeitsleistungen zwischen 01.06.2016 und 31.12.2016 durchgeführt werden und auch das Endrechnungsdatum muss in diesem Zeitraum liegen.
• Eine Antragstellung ist erst nach Umsetzung der Maßnahmen möglich. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Endrechnung bereits vorliegen und die Rechnungssumme an den Handwerker bzw. das befugte Unternehmen bezahlt worden sein. Dies ist mittels Überweisungsbeleg, Kontoauszug, Beleg gemäß §132a BAO (z.B.: Registierkassenbeleg) usw. nachzuweisen. Die Kosten für die Arbeitsleistungen müssen pro Endrechnung mindestens 200 Euro (exkl. Umsatzsteuer) betragen.
• Die Förderung beträgt pro Wohnobjekt 20 % der förderungsfähigen Gesamtkosten (= Arbeitsleistungen und Fahrtkosten, exkl. Umsatzsteuer) bzw. maximal 600 Euro.
