Das Gemeindeamt der Marktgemeinde Gaming ist Registrierungsstelle
Seit 1.1.2020 wird eine neue Generation von e-cards ausgegeben, die auch mit einem Foto des Versicherten ausgestattet sind. Rund 85% aller Karteninhaberinnen und Karteninhaber bekommen automatisch eine neue e‑card mit Foto, ohne etwas dafür tun zu müssen, weil die Sozialversicherung die Fotos aus bestehenden Registern zur Verfügung gestellt bekommt.
Wenn ein Foto eines Versicherten aus Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder aus dem Fremdenregister (z.B. Fremdenpass, Konventionsreisepass, Aufenthaltstitel / Rot-Weiß-Rot-Karte oder Identitätskarte für Fremde) vorhanden ist, müssen diese Personen nichts tun, ihre neue e-card mit Foto kommt rechtzeitig, bevor die alte abläuft.
e-cards OHNE FOTO bleiben weiterhin gültig für Personen bis 14 Jahre, Personen über 70 Jahre sowie Personen in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7. Wenn eine der genannten Ausnahmen zutrifft, gilt weiterhin das Ablaufdatum auf der Rückseite der e-card.
Voraussetzungen:
* Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Marktgemeinde Gaming
* Das Foto für die e-card muss den Kriterien eines Reisepassfotos entsprechen. Sie müssen das Foto persönlich abgeben und dabei Ihre e-card oder Sozialversicherungsnummer mithaben.
* Wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft haben, müssen Sie einen amtlichen
Lichtbildausweis sowie Ihren österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis im
Original vorzeigen. Haben Sie keinen Ausweis, müssen Sie mit einem Identitätszeugen
erscheinen. Dieser muss einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen und Ihre Identität
bestätigen.
Wenn Sie keine österreichische Staatsbürgerschaft haben, müssen Sie Ihr Reisedokument im Original vorzeigen.
Weiter Informationen erhalten Sie hier und am Gemeindeamt Gaming bei Frau Martina Aigner, T 07485 97308-13 oder martina.aigner@gaming.noe.at.