Ab sofort gilt in allen Waldgebieten des Verwaltungsbezirkes Scheibbs und in dessen Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs, mit der Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden verordnet werden (Waldbrandverordnung 2026)!
Bedingt durch ein deutliches Niederschlagsdefizit ist die Streuschicht vieler Wälder stark ausgetrocknet. Die Niederschlagssumme liegt durchwegs unter den langjährigen Mittelwerten.
Deshalb sind in allen Wäldern des Verwaltungsbezirkes Scheibbs und im Gefährdungsbereich des Waldes (Waldrandnähe) brandgefährliche Handlungen, wie jegliches Feuerentzünden, das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, sowie die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, ab sofort verboten.
Die Verordnung gilt bis auf Widerruf!