Informationen zu aktuellen Förderungen

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NÖ Wohnkostenzuschuss:

Den neuen NÖ Wohnkostenzuschuss können jene Haushalte erhalten, deren Einkommen folgende Grenzen nicht übersteigt: 

> 20.000 Euro für eine Person mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich und 

> 50.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben. 

Die Förderhöhe beträgt 150 Euro für die erste im Haushalt lebende Person und 50 Euro für jede weitere Person. Ein Vier-Personen-Haushalt, der diese Kriterien erfüllt, erhält somit eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro.

Die Beantragung des neuen NÖ Wohnkostenzuschusses ist ab 23. Oktober 2023 unter www.noe.gv.at online möglich und endet mit 31. Dezember 2023

Personen, die keinen Online-Zugang haben, können sich an die Servicenummer 02742/9005-15970 wenden.

NÖ Pflege- und Betreuungsscheck:

Die Landesregierung unterstützt pflegebedürfte Menschen und ihre pflegenden Angehörigen ab 2023 mit dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck.

Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck ist eine jährliche Förderung in der Höhe von € 1.000,00 pro pflegebedürftiger Person, welche jedes Jahr bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres beim Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung beantragt werden kann.

Für das Kalenderjahr 2023 kann online ab 02. Oktober 2023 ein Antrag unter https://www.noel.gv.at/noe/Pflege/NOe_Pflege_und_Betreuungsscheck.html gestellt werden.


Angehörigenbonus:

Im Zuge der Pflegereform wurde vom Nationalrat die Einführung

  • des Angehörigenbonus bei Selbst- und Weiterversicherung und
  • des Angehörigenbonus (ohne Selbst- und Weiterversicherung)

für Personen beschlossen, die eine*n nahe*n Angehörige*n mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen.

Der Angehörigenbonus gebührt frühestens ab 1. Juli 2023 und beträgt monatlich EUR 125,00.

Die erstmalige Auszahlung des Angehörigenbonus wird voraussichtlich im Dezember 2023 erfolgen.

Das Antragsformular zum Angehörigenbonus finden Sie hier.

Den Angehörigenbonus bei Selbst-/Weiterversicherung erhalten Sie amtswegig (keine Antragstellung erforderlich), sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung erhalten Sie hier:

Informationen zum Angehörigenbonus (62.5 KB)


07.11.2023