Am Sonntag, 26. Jänner 2025, wird ein neuer Gemeinderat gewählt.
Wer ist bei der Gemeinderatswahl 2025 wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der spätestens am Wahltag (26. Jänner 2025) das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Gemeinde zum Stichtag (30.09.2024) seinen Hauptwohnsitz hat.
Wie und bis wann kann ich eine Wahlkarte beantragen?
Die Wahlkarte kann bis zum 4. Tag vor dem Wahltag, das ist Mittwoch, 22.01.2025, schriftlich oder
bis zum 2. Tag vor dem Wahltag, das ist Freitag, 24.01.2025, um 12 Uhr, mündlich beantragt werden.
Telefonisch kann keine Wahlkarte beantragt werden.
Schriftlich ist die Beantragung über die Internetmaske https://www.meinewahlkarte.at/ oder mittels der zugesandten Wählerinformation möglich.
Bei persönlicher Ausfolgung der Wahlkarte ist es möglich, diese unmittelbar nach Ausstellung in der Gemeinde zur Stimmabgabe mittels Briefwahl zu verwenden.
Die persönliche Stimmabgabe ist am Wahltag im zuständigen Wahlsprengel während der Wahlzeit von 8 bis 14 Uhr möglich.
Wahlkartenwählerinnen und Wahlkartenwähler können in diesem Zeitraum in allen Wahllokalen ihre Stimme abgeben.
Die Wahlsprengel wurden wie folgt festgelegt:
Wahlsprengel Wahllokal
I-Gaming Neue Mittelschule Gaming
II-Gaming-Umgebung Neue Mittelschule Gaming
III-Kienberg Kindergarten Kienberg
IV-Brettl Feuerwehrhaus Brettl
V-Lackenhof Vereinshaus Lackenhof
VII-Gaming-Umberg Neue Mittelschule Gaming
VIII-Gaming Umberg II Neue Mittelschule Gaming
Alle Lokale sind barrierefrei.
Weitere Auskünfte erhalten Sie am Gemeindeamt Gaming bei:
Amtsleiterin Martina Wutzl, 07485 97308-113
Meldeamt Martina Aigner, 07485 97308-114
Sekretariat Sylvia Hess, 07485 97308-117