NÖ Pflege- und Betreuungsscheck:
Die Landesregierung unterstützt pflegebedürfte Menschen und ihre pflegenden Angehörigen ab 2023 mit dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck.
Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck ist eine jährliche Förderung in der Höhe von € 1.000,00 pro pflegebedürftiger Person, welche jedes Jahr bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres beim Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung beantragt werden kann.
Die Förderung für das Jahr 2025 kann ab 1. Jänner 2025 unter https://www.noel.gv.at/noe/Pflege/NOe_Pflege_und_Betreuungsscheck.html beantragt werden.
In Ausnahmefällen, in denen keine Online-Antragstellung möglich ist, kann die Antragstellung telefonisch über die NÖ Pflege Hotline 02742 / 9005 - 9095 (Montag - Freitag von 8:00 Uhr - 16:00 Uhr) erfolgen.
Angehörigenbonus:
Im Zuge der Pflegereform wurde vom Nationalrat die Einführung
- des Angehörigenbonus bei Selbst- und Weiterversicherung und
- des Angehörigenbonus (ohne Selbst- und Weiterversicherung)
für Personen beschlossen, die eine*n nahe*n Angehörige*n mit Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 4 pflegen.
Der Angehörigenbonus beträgt im Kalenderjahr 2025 monatlich € 130,80.
Das Antragsformular zum Angehörigenbonus ist anbei als Download verfügbar.
Den Angehörigenbonus bei Selbst-/Weiterversicherung erhalten Sie amtswegig (keine Antragstellung erforderlich), sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.
Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen und Antragstellung erhalten Sie hier:
Informationen zum Angehörigenbonus (62.5 KB)