NÖ PFLEGE- und BETREUUNGSSCHECK:
Die Landesregierung unterstützt pflegebedürfte Menschen und ihre pflegenden Angehörigen mit dem NÖ Pflege- und Betreuungsscheck.
Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck ist eine jährliche Förderung in der Höhe von € 1.000,00 pro pflegebedürftiger Person, welche jedes Jahr von 01. Jänner bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres beim Land Niederösterreich, vertreten durch das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Soziales und Generationenförderung, beantragt werden kann.
Die Förderung für das Jahr 2026 kann ab 1. Jänner 2026 unter https://www.noel.gv.at/noe/Pflege/NOe_Pflege_und_Betreuungsscheck.html beantragt werden.
In Ausnahmefällen, in denen keine Online-Antragstellung möglich ist, kann die Antragstellung telefonisch über die NÖ Pflege Hotline 02742 / 9005 - 9095 (Montag - Freitag von 8:00 Uhr - 16:00 Uhr) erfolgen.
GERÄTE-RETTER-PRÄMIE (früher Reparaturbonus):
Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Reparaturen von Elektrogeräten und Elektronikgeräten in Österreich zu steigern. Durch die Verlängerung der Nutzungsdauer werden wertvolle Ressourcen und Energie gespart und Abfälle vermieden und so ein wertvoller Beitrag zum Umweltschutz geleistet.
Die Förderung wird mit nationalen Mitteln des Bundes finanziert.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Die Förderungsaktion richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit einem Wohnsitz in Österreich.
Was kann gefördert werden?
Gefördert wird die Reparatur, Service oder Wartung und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten, Serviceleistungen oder Wartungsleistungen von Elektrogeräten und Elektronikgeräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden und auf der Geräteliste angeführt sind.
Elektrogeräte und Elektronikgeräte (E-Geräte) sind Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden. Die vollständige Liste aller förderungsfähigen Elektrogeräte und Elektronikgeräte finden Sie auf der Geräteliste unter: https://www.geräte-retter-prämie.at/geräteliste.
Elektrogeräte und Elektronikgeräte, die nicht in dieser Liste enthalten sind, werden nicht gefördert.
Die Geräte müssen sich in privatem Eigentum der antragstellenden Person befinden und dürfen nicht geliehen oder gemietet sein. Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile an förderungsfähigen Geräten sind förderungsfähig (zum Beispiel: defektes Rad eines Staubsaugers).
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung pro Bon beträgt 50 % der förderungsfähigen Brutto-Kosten; maximal jedoch
• 130 Euro für eine Reparatur, Service oder Wartung
• 30 Euro für einen Kostenvoranschlag
Alle Informationen haben wir für Sie als Download und sind auch unter www.geräte-retter-prämie.at ersichtlich.