Abgabeneinhebung ab 01.07.2026 über den GVU Scheibbs
Am 03.12.2025 wurde im Gemeinderat die Übertragung der Abgabeneinhebung per 01.07.2026 an den GVU Scheibbs beschlossen.
Ab der zweiten Jahreshälfte werden folgende Abgaben vom GVU Scheibbs eingehoben:
Vierteljährliche Vorschreibung (15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November):
• Wasserbezugs- und Bereitstellungsgebühr
• Kanalbenützungsgebühr
• Grundsteuer
Einmalige Vorschreibungen bei Neuerrichtung oder Änderungen:
• Kanalerrichtungsabgabe
• Wasserversorgungsabgabe
Die Zahlungen sind zukünftig an den GVU Scheibbs zu leisten.
Sparkasse Scheibbs AG
Kontowortlaut: GVU Scheibbs
IBAN: AT30 2025 7005 0000 1011
Empfohlen wird, die Zahlungen mit dem auf der Rechnung zu findenden QR-Code durchzuführen, um etwaige Fehlüberweisungen auszuschließen.
Die Verrechnung der Hundesteuer, Nächtigungstaxe, Kommunalsteuer sowie Elternbeiträge für Kindergärten und Tagesbetreuung verbleiben in der Gemeinde.
Die Bekanntgabe des Wasserzählerstandes erfolgt ebenfalls weiterhin an die Gemeinde.
Der Gemeinderat hat diese Übertragung der Einhebungen beschlossen, da sich auch der NÖ Gemeindebund angesichts der aktuellen finanziellen Lage der Gemeinden verstärkt für die Zusammenarbeit in Gemeindekooperationen ausspricht. Dadurch können Verwaltungsaufgaben effizienter abgewickelt und die Dienstleitungsqualität für die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger verbessert werden.