Bei der Anmeldung Ihres Hundes am Gemeindeamt erhalten Sie die Hundemarke. Sollte die Hundemarke verloren gehen, erhalten Sie jederzeit eine Ersatzmarke.
Die Hundeabgabe beträgt jährlich € 25,--, die Kosten für die Hundemarke
betragen € 2,65 bzw. € 3,65.
Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde im Sinne
der §§ 2 u. 3 NÖ Hundehaltegesetz werden jährlich € 100,00 verrechnet.
NEU ab 1. Juni 2023:
Meldung der Hundehaltung
Wer sich als Hundehalterin oder Hundehalter ab dem 1. Juni 2023 einen neuen oder zusätzlichen Hund anschafft, hat das der Gemeinde unverzüglich samt folgenden Angaben und Nachweisen zu melden:
- Name und Hauptwohnsitz des Hundehalters oder der Hundehalterin;
- Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes;
- Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde;
- im Fall des Haltens von Hunden gemäß § 2 (Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential) die größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll
- Nachweis der erforderlichen Sachkunde:
- Nachweis der erforderlichen allgemeinen Sachkunde für alle Hunde
- zusätzlich für Hunde gemäß § 2 und § 3 die erweiterte Sachkunde zur Haltung dieser Hunde
Der Hundehalter oder die Hundehalterin eines Hundes hat den Nachweis der allgemeinen Sachkunde grundsätzlich bei der Meldung zu erbringen. Sollte dieser jedoch bei der Meldung noch nicht vorliegen ist er binnen sechs Monaten ab diesem Zeitpunkt der Gemeinde vorzulegen.
Der von einer Hundehalterin oder einem Hundehalter für einen Hund erworbene Nachweis der allgemeinen Sachkunde gilt auch als Nachweis für weitere Hundehaltungen. Die allgemeine Sachkunde ist vom Halter des Hundes somit „Nur einmal im Leben“ zu absolvieren.
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in der Höhe von
€ 725.000,-- pro Hund für Personen- und Sachschäden
Information zum Nachweis der erforderlichen Sachkunde
Allgemeine Sachkunde
Die allgemeine Sachkunde umfasst eine einstündige Information durch einen Tierarzt oder durch eine Tierärztin und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person.
Über die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen zur Erlangung der allgemeinen Sachkunde gemäß § 4 Abs. 4 haben die Tierärztin oder der Tierarzt und die fachkundige Person eine Bestätigung, den sogenannten NÖ Hundepass auszustellen.
Erweiterte Sachkunde
Gültig für Hundebesitzer mit Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial.
Bitte beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben.
Nähere und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der
NÖ Landesregierung www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html