Facharbeiter-/Lehrlingsförderung

Veröffentlichungsdatum12.09.2025Lesedauer1 MinuteKategorienGaming | Aktuell
Info

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FACHARBEITER-/LEHRLINGSFÖRDERUNG

Die erforderlichen Unterlagen (siehe unten) sind bis spätestens Ende Jänner 2026 am Gemeindeamt abzugeben.

VORAUSSETZUNGEN
>> Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Gaming
>> Abgeschlossene Lehrzeit in einem Betrieb
>> Anschließend bestandene Gesellen- oder Facharbeiterprüfung
>> Gewährung der Förderung nur für den 1. Lehrberuf

VORZULEGENDE UNTERLAGEN
>> Kopie des Lehrvertrages
>> Kopie des Prüfungszeugnisses (Lehrbrief, Facharbeiterbrief)

HÖHE DER FÖRDERUNG
Einmalige Auszahlung von € 150,- Gamingtaler sowie eine Saisonkarte für das Ötscherland Freibad Gaming

ABLAUF
>> Mündliches oder schriftliches Ansuchen mit vorgenannten Unterlagen im
      Gemeindesekretariat abgeben – letzter Abgabetermin ist immer der 31. Jänner
      (Anträge, die später einlangen, werden im darauf folgenden Jahr berücksichtigt).

>> Der Antrag kann bis zu 3 Jahre nach Ablegung der Facharbeiterprüfung eingereicht
       werden. Die Förderung wird dann nach den geltenden Richtlinien zum Zeitpunkt der
       Einreichung behandelt.

>> Nach der Genehmigung durch den Bürgermeister erfolgt in einem feierlichen Rahmen
       die Übergabe.