FACHARBEITER-/LEHRLINGSFÖRDERUNG
Die erforderlichen Unterlagen (siehe unten) sind bis spätestens Ende Jänner 2026 am Gemeindeamt abzugeben.
VORAUSSETZUNGEN
>> Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Gaming
>> Abgeschlossene Lehrzeit in einem Betrieb
>> Anschließend bestandene Gesellen- oder Facharbeiterprüfung
>> Gewährung der Förderung nur für den 1. Lehrberuf
VORZULEGENDE UNTERLAGEN
>> Kopie des Lehrvertrages
>> Kopie des Prüfungszeugnisses (Lehrbrief, Facharbeiterbrief)
HÖHE DER FÖRDERUNG
Einmalige Auszahlung von € 150,- Gamingtaler sowie eine Saisonkarte für das Ötscherland Freibad Gaming
ABLAUF
>> Mündliches oder schriftliches Ansuchen mit vorgenannten Unterlagen im
Gemeindesekretariat abgeben – letzter Abgabetermin ist immer der 31. Jänner
(Anträge, die später einlangen, werden im darauf folgenden Jahr berücksichtigt).
>> Der Antrag kann bis zu 3 Jahre nach Ablegung der Facharbeiterprüfung eingereicht
werden. Die Förderung wird dann nach den geltenden Richtlinien zum Zeitpunkt der
Einreichung behandelt.
>> Nach der Genehmigung durch den Bürgermeister erfolgt in einem feierlichen Rahmen
die Übergabe.