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FFP2 Maskenpflicht am Gemeindeamt

Veröffentlichungsdatum28.01.2021Lesedauer< 1 MinuteKategorienGaming | Aktuell
Gemeindewappen

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Liebe Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!

Laut Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist das Tragen einer FFP2 Maske im Amtsgebäude Pflicht!

Weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung:

•    Einhaltung eines Mindestabstandes von 2 Meter 

•    Reduzierung des physischen Kundenverkehrs auf das
      unbedingt erforderliche und unaufschiebbare Ausmaß (in dringenden
      unaufschiebbaren Angelegenheiten erreichen Sie uns während der Amtsstunden mit
      der Glocke am Gemeindeamt)

•    Bitte nutzen Sie digitale Kommunikationsmöglichkeiten
      E-Mail gemeindeamt@gaming.noe.at oder Telefon 07485/97 308-0)


Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihre Bürgermeisterin

Renate Rakwetz